
SELBSTÄNDIGKEIT als chance
Ein einzigartiges Konzept: Stellenlose Menschen finden den Weg in eine selbständige berufliche Existenz
DER STIFTUNGSRAT
Der Stiftungsrat besteht aus unabhängigen, engagierten Persönlichkeiten aus verschiedenen Fachgebieten. Eine Vertretung des Pfarramts für Industrie und Wirtschaft BS/BL stellt die Verbindung zur Organisation sicher, welche die Stiftung gegründet hat. Neben den gesetzlichen Aufgaben ist der Stiftungsrat vor allem für die sorgfältige Prüfung der eingereichten Gesuche und die Gewährung der Darlehen verantwortlich. Er arbeitet ehrenamtlich und ohne Entschädigung.
EHEMALIGE STIFTUNGSPRÄSIDENT:INNEN
Hanspeter Mattmüller hat über lange Jahre im Stiftungsrat mitgearbeitet, davon 13 Jahre als dessen Präsident. 2007 ist er von seinem Amt zurückgetreten. Ihm sind nicht nur eine grosse Kontinuität und eine wohlüberlegte und fundierte Strategie in der Arbeit der Stiftung zu verdanken, sondern auch Initiativen für besonders betroffene Gruppen wie das Projekt Lotse, ein Programm für fremdsprachige Jugendliche ohne Arbeit, das heute als selbständige Stiftung organisiert ist.
Im Frühjahr 2017 ist Hanspeter Mattmüller verstorben. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken erhalten.
DIE STIFTER
Mit nur CHF 1’000 Kapital gründeten die damaligen Leiter des Pfarramts für Industrie und Wirtschaft BS/BL, Dr. Josef Bieger und Pfr. Paul Luterbacher, 1984 die Stiftung Arbeitslosenrappen. Beide Industrie-Pfarrer sind inzwischen verstorben. Wir werden unseren Stiftern ein ehrendes Andenken bewahren.

GESCHÄFTSSTELLE
Wir sind gerne für Sie da.
Unsere Geschäftsstelle ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um die Einreichung von Gesuchen und die Abwicklung von Darlehen.
Gleichzeitig stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Spenden, Kooperationen und Medienanfragen zur Verfügung.
Wir setzen uns leidenschaftlich für die Vision und Ziele der Stiftung Arbeitsrappen ein und freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Service zur Seite zu stehen.
Während der Bürozeiten sind wir telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg für Sie erreichbar.
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme!
COACHING
Kompetente Abklärung, Unterstützung und Begleitung
Der Stiftungsrat hat erkannt, wie wichtig ein begleitendes Coaching während des Aufbaus der Unternehmung ist. Deshalb ist dieses seit 2011 verpflichtender Bestandteil des Darlehensvertrages.
Der Coach ist der Fachpartner der Gesuchstellenden. Er klärt mit ihnen die Voraussetzungen und Chancen ihres Gesuchs und des Businessplans ab und bereitet die Entscheidungsunterlagen zuhanden des Stiftungsrats vor. Nach der Bewilligung des Starthilfe-Darlehens geht es um die Umsetzung des Businessplans. Der Coach begleitet deshalb die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer in der Startphase des neuen Unternehmens während der ersten sechs bis zwölf Monate. Diese Aufgabe wird im Mandat der Stiftung wahrgenommen.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Businessplans werden in regelmässigen Abständen die folgenden Themen besprochen:
- Marktsegmentierung & Kundenzielgruppe(n)
- Produktdefinition / Bereitstellungsprozesse
- Marketing, Werbemassnahmen & Kooperationen
- Investitionen und Finanzierung
- Geschäftsbudget & Liquiditätsrechnung
- Administration & Versicherungen
